SFDR steht für Sustainable Finance Disclosure Regulation und ist eine EU-Verordnung aus 2021. Dabei handelt es sich nicht um ein Label oder Gütesiegel, sondern eine Offenlegungspflicht. Sie verpflichtet Banken und Fondsanbieter, offenzulegen, wie ein Finanzprodukt Nachhaltigkeit berücksichtigt. Konkret bedeutet das: Anbieter müssen offenlegen, ob und wie sie ökologische oder soziale Kriterien einbeziehen, in nachhaltige Investitionen investieren oder ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen.
Die SFDR kennt drei Kategorien:
Artikel 6: Keine besondere Nachhaltigkeitsausrichtung
Artikel 8: Das Anlageprodukt bewirbt aktiv ökologische und soziale Merkmale und investiert auch in nachhaltige Anlagen. Nachhaltigkeit ist ein Teil des Angebots, aber nicht der Hauptzweck.
Artikel 9: Nachhaltigkeit ist das erklärte Investitionsziel
Ziel ist es, Anleger*innen die Unterscheidung zwischen verschiedenen nachhaltigen Anlageprodukten zu erleichtern und diese vergleichbarer zu machen.
Der Tomorrow Fund ist Artikel 9 klassifiziert, der Inyova Impact ETF ist Artikel 8 klassifiziert.